Max Nosthoff-HorstmannMax Nosthoff-Horstmann

Rechtsanwalt Max Nosthoff-Horstmann

Rechtsanwalt Max Nosthoff-Horstmann verteidigt und berät in allen Bereichen des Strafrechts. Sein Schwerpunkt liegt im Steuer- und Arbeitsstrafrecht.

Vita

Max Nosthoff-Horstmann – Rechtsanwalt
Max Nosthoff-Horstmann – Rechtsanwalt

Nach einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt in Australien studierte Max Nosthoff-Horstmann Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Steuerrecht an der Universität zu Köln. Bereits während des Studiums sammelte er erste praktische Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei in Köln und Düsseldorf.

Nach dem Studium arbeitete Herr Nosthoff-Horstmann dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter im steuerstrafrechtlichen Dezernat der führenden deutschen Steuerkanzlei in Bonn und setzte diese Tätigkeit auch während seines Referendariats fort.

Im Rahmen des Referendariats im Gerichtsbezirk des OLG Köln absolvierte er unter anderem Stationen in der Abteilung für Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Köln sowie beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn (Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung). Für die Kanzlei Gercke | Wollschläger war Max Nosthoff-Horstmann bereits als Referendar während seiner Anwaltsstation tätig. Seit Januar 2020 ist er dort als Rechtsanwalt tätig. 

Herr Max Nosthoff-Horstmann promoviert berufsbegleitend zu einem steuerstrafrechtlichen Thema bei Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Waßmer an der Universität zu Köln

Herr Max Nosthoff-Horstmann spricht deutsch und englisch.

Max Nosthoff-Horstmann – Rechtsanwalt
Max Nosthoff-Horstmann – Rechtsanwalt

Publikationen

Veröffentlichungen

  • Verbindliche Auskunft – ein Werkstattbericht, in: FR 2017, 170 (gemeinsam mit Eilers)
  • Abzugsfähigkeit von (Unternehmens-)Geldbußen, in: ZWH 2020, 208 (gemeinsam mit Schwindt)