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Rechtsanwaltskanzlei
Gercke | Wollschläger

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Steuerstrafrecht

Bei dem Steuerstrafrecht handelt es sich – bedingt durch die fehlende Transparenz des Steuerrechts – um ein unübersichtliches und komplexes Rechtsgebiet, das die Zusammenarbeit von Spezialisten erfordert. Die Bedeutung des Steuerstrafrechts hat dabei vor allem aufgrund immer weitergehender Ermittlungsmöglichkeiten und Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Aufgrund seiner Komplexität aber auch aufgrund der Bedeutung fiskalischer Überlegungen der Finanzverwaltung bietet das Verfahren dem Strafverteidiger besondere Möglichkeiten der Verteidigung, die im Interesse des Mandanten genutzt werden können. Zu nennen ist dabei insbesondere die strafbefreiende Selbstanzeige, durch die eine Bestrafung des Betroffenen gänzlich vermieden werden kann.

Zur Abwendung und zur Abwehr steuerstrafrechtlicher Vorwürfe arbeitet die Kanzlei regelmäßig mit dem ggf. mandatierten Steuerberater des Betroffenen oder anderen steuerrechtlich besonders qualifizierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Gerade in Steuerstrafsachen verspricht die Bündelung der gefragten Spezialkenntnisse – Strafrecht und materielles Steuerrecht – für den Mandanten den größten Erfolg.

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