
Die Kanzlei ist bundesweit und ausschließlich auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.
In anderen Rechtsbereichen wird die Kanzlei bewusst nicht tätig. Nach Bedarf wird bei fachübergreifenden Rechtsproblemen mit anderen Anwaltskanzleien und Steuerberatern zusammengearbeitet.
Strafverfahren werden in jedem Stadium von den Betroffenen als erhebliche Belastung erlebt. Nicht nur die genuin strafrechtlichen Sanktionsfolgen, sondern auch die damit regelmäßig einhergehenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind Gegenstand der umfassenden Beratung durch die Kanzlei.
Die Kanzlei ist in der Individual- und Unternehmensverteidigung tätig. Darüber hinaus berät und vertritt die Kanzlei in der Vorfeldberatung Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einzelpersonen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zur Vermeidung potentieller Risiken. Das strafrechtliche Know-How wird überdies wirtschaftsrechtlichen Kanzleien, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Insolvenzverwaltern nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Schließlich ist das Revisionsrecht ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit.